2. Mit Verfügung vom 20. Dezember 2023 bescheinigte das Konkursamt Zug, dass die Mehrheit der Gläubiger der D.________ AG gestützt auf eine Anfrage durch Zirkular vom 31. August 2023 auf die Geltendmachung folgender Rechtsansprüche der Masse verzichtet hat (Antrag 3): "Fortführung des vor dem Landgericht München I anhängigen Prozesses Az. 23 O 9654/19 in Sachen D.________ AG (Klägerin) gegen Herrn E.________ (Beklagter), in München, Deutschland". Gleichzeitig trat das Konkursamt diesen Anspruch der Masse nach Art. 260 SchKG – unter Vorbehalt, dass die angemeldeten Forderungen rechtskräftig (teilweise) zugelassen werden – an die A.___