bungsamt Zürich 1. Dieses Amt ist, wie erwähnt, der II. Beschwerdeabteilung des Obergerichts des Kantons Zug nicht unterstellt. Anzumerken ist einzig, dass das Betreibungsamt Zürich 1 die Verarrestierung der Gegenstände im Showroom am 1. Dezember 2023 – und somit innert kurzer Frist – vornahm (vgl. S. 5 des Arrestberichts des Betreibungsamtes Zürich 1 vom 25. Januar 2024).