4.2 Der Arrestbefehl datiert vom 29. November 2023. Das Betreibungsamt Baar informierte die im Arrestbefehl unter lit. a-d erwähnten Drittschuldner am 30. November 2023 über die Verarrestierung der Forderungen und machte sie darauf aufmerksam, dass diese rechtsgültig nur noch durch Zahlung an das Amt getilgt werden können. Somit hat das Betreibungsamt Baar die Verarrestierung der Vermögenswerte gemäss lit. a-d des Arrestbefehls rechtzeitig vorgenommen.