3. Ferner erteilte das Betreibungsamt Baar dem Betreibungsamt Zürich 1 gleichentags einen Arrestvollzugsauftrag für die unter lit. e erwähnten Vermögenswerte. Am 25. Januar 2024 verfasste das Betreibungsamt Zürich 1 den Arrestbericht über den am 1. Dezember 2023 erfolgten Arrestvollzug im Showroom der Beschwerdeführerin an der N.________ in Zürich sowie über die vorgenommene Verarrestierung der Vermögenswerte bei den unter lit. a erwähnten Bankinstituten. Am 26. Januar 2024 stellte es diesen Bericht dem Betreibungsamt Baar zu.