2.4 Die Beschwerdeführerin reichte ein "Arbeitsunfähigkeitszeugnis" von Dr.med. I.________, Facharzt Allgemeine Innere Medizin, vom 28. November 2023 ein, wonach F.________ wegen Krankheit seit 23. Oktober 2023 in seiner Behandlung war. Ihre Arbeitsunfähigkeit betrug vom 30. Oktober 2023 bis 4. November 2023 100 % (act. 1/7). Weiter war F.________ gemäss ärztlichem Zeugnis von Dr.med. J.________, Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin, vom 28. November 2023 wegen Krankheit ihres Sohnes vom 6. bis 17. November 2023 zu 100 % arbeitsunfähig (act. 1/8). Schliesslich liegt ein "Arbeitsunfähigkeitszeugnis" von Dr.med.