4. November 2023 sei F.________ wegen Krankheit und vom 6. bis 17. November 2023 wegen Krankheit ihres Sohnes arbeitsunfähig gewesen. Vom 20. bis 25. November 2023 sei sie erneut wegen Krankheit in medizinischer Behandlung und arbeitsunfähig gewesen. Hätte F.________ vom Zahlungsbefehl, der am 2. November 2023 an die Domiziladresse gesendet worden sei, Kenntnis gehabt, hätte sie sofort Rechtsvorschlag erhoben (act. 1 S. 2).