1.2 Die Beschwerdeführerin macht geltend, F.________, einziges Mitglied des Verwaltungsrats der Beschwerdeführerin, habe den Darlehensvertrag nicht unterschrieben. Dieser sei somit nichtig. Die Summe von CHF 30'000.00, die hier fälschlicherweise in Betreibung gesetzt werde, sei von der Beschwerdeführerin am 31. Oktober 2022 an die G.________ AG (Reservierung Grundstück H.________) überwiesen worden. Dies habe nichts mit der vorliegenden Betreibung zu tun. Der Gläubiger, B.________, habe von der Beschwerdeführerin eine Rechnung für seine Umbauten an seinen privaten Gebäuden erhalten.