1. Am 25. Oktober 2023 stellte B.________ gegen die A.________ AG, Oberägeri (nachfolgend: Beschwerdeführerin) beim Betreibungsamt Ägerital ein Betreibungsbegehren für eine Forderung von CHF 30'000.00 nebst 5 % Zins seit 10. Dezember 2022 (act. 3/1/1). Als Forderungsgrund bezeichnete er ein "zweckgebundenes Darlehen". Den am 2. November 2023 in der Betreibung Nr. ________ ausgestellten Zahlungsbefehl übergab das Betreibungsamt Ägerital am gleichen Tag C.________, Geschäftsführerin der Domizilhalterin der Beschwerdeführerin (D.________ AG; act. 3/1/6).