Nicht weiter hilft der Beschwerdeführerin, dass sie bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug eine Strafanzeige gegen das Betreibungsamt der Stadt Zug bzw. deren Mitarbeitende eingereicht hat. Eine Strafanzeige beweist den in der Anzeige geschilderten Sachverhalt nicht. Schliesslich mögen zwar diverse Beschwerden zu dieser Frage vor Bundesgericht hängig sein. Indes hat das Bundesgericht bislang keine Praxisänderung vorgenommen.