2. Mit Eingabe vom 23. November 2023 an die II. Beschwerdeabteilung des Obergerichts des Kantons Zug als Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs beantragte die A.________ AG (nachfolgend: Beschwerdeführerin), der erwähnte Zahlungsbefehl sei als nichtig bzw. ungültig zu erklären. Die Betreibung sei aufzuheben und alle Kosten seien auf die Staatskasse zu nehmen (act. 1). 3. Es wurden keine Vernehmlassungen eingeholt. Erwägungen