1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen und die Verfügung des Betreibungsamtes Zug vom 7. November 2023 in der Pfändung Nr. H.________ aufgehoben. 2. Das Betreibungsamt Zug wird angewiesen, vom Beschwerdeführer einen weiteren Kostenvorschuss von CHF 10'000.00 für die Auflösung und Liquidation der einfachen Gesellschaft "E.________" bzw. "F.________" einzufordern, unter der Androhung, dass für den Fall der Nichtleistung der Kosten die Versteigerung des Anteils von C.________ an der einfachen Gesellschaft "E.________" bzw. "F.________" (C.________/D.________) angeordnet wird.