2. Die von C.________ in der Eingabe vom 5. bzw. 22. Januar 2024 gestellten Anträge sind abzuweisen, soweit darauf einzutreten ist (vgl. act. 11). Im vorliegenden Beschwerdeverfahren geht es einzig um die angefochtene Verfügung des Betreibungsamtes Zug vom 7. November 2023, worin der Beschwerdeführer zur Zahlung eines Betrages von CHF 10'000.00 zur Begleichung der Kosten des eingesetzten Verwalters i.S.v. Art. 12 VVAG für die Liquidation der einfachen Gesellschaft "E.________" bzw. "F.____