In teilweiser Gutheissung der Beschwerde ist daher die Verfügung des Betreibungsamtes Zug aufzuheben und das Betreibungsamt ist anzuweisen, vom Beschwerdeführer einen weiteren Kostenvorschuss von CHF 10'000.00 für die Auflösung und Liquidation der einfachen Gesellschaft "E.________" bzw. "F.________" einzufordern, unter der Androhung, dass für den Fall der Nichtleistung der Kosten die Versteigerung des Anteils von C.________ an der einfachen Gesellschaft "E.________" bzw. "F.________" (C.________/D.________) angeordnet wird.