_" bzw. "F.________" (C.________/D.________) angeordnet (Verfahren BA 2020 1). Der Vorbehalt der Leistung des vom Betreibungsamt Zug zu verlangenden Kostenvorschusses durch den betreibenden Gläubiger bezieht sich auf sämtliche Verwertungskosten. Der betreibende Gläubiger hat für die Verwertungskosten vollumfänglich aufzukommen (vgl. E. 1.2 f.), andernfalls wird die Versteigerung des Anteils an der einfachen Gesellschaft angeordnet (Art. 10 Abs. 4 VVAG). Sofern der Beschwerdeführer demnach nicht bereit ist, für die noch offenen Kosten des eingesetzten Verwalters aufzukommen, hat das Betreibungsamt den Anteil von C._____