So habe sowohl die II. Beschwerdeabteilung des Obergerichts Zug im Urteil vom 1. Juli 2020 als auch das Betreibungsamt Zug mit Schreiben vom 1. September 2022 ausgeführt, dass bei Nichtleistung des Kostenvorschusses die Versteigerung des Anteils von C.________ an der einfachen Gesellschaft "E.________" bzw. "F.________" in die Wege geleitet würde. Seite 5/9