8. Um die Kostenrechnung des Verwalters begleichen zu können, forderte das Betreibungsamt Zug den Beschwerdeführer mit Schreiben vom 6. September 2023 auf, den Betrag von CHF 10'000.00 innert 10 Tagen auf das Konto des Betreibungsamtes zu überweisen. Der Beschwerdeführer teilte dem Betreibungsamt Zug mit Schreiben vom 31. Oktober 2023 innert erstreckter Frist mit, dass der Verwalter momentan noch einen Versuch unternehme, zumindest eine Teileinigung zwischen der einfachen Gesellschaft "E.________" bzw. "F.________" und ihm (dem Beschwerdeführer) zu erzielen. Dementsprechend werde er die verlangte Zahlung nicht vornehmen.