4. Auf das Verwertungsbegehren des Beschwerdeführers hin ersuchte das Betreibungsamt Zug mit Eingabe vom 7. Januar 2020 die II. Beschwerdeabteilung des Obergerichts Zug um Bestimmung des Verwertungsverfahrens gemäss Art. 132 SchKG i.V.m. Art. 10 VVAG und Durchführung einer allfälligen Einigungsverhandlung (Art. 9 Abs. 3 VVAG). Mit Urteil vom 1. Juli 2020 ordnete die II. Beschwerdeabteilung des Obergerichts Zug als Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs die Auflösung und Liquidation der einfachen Gesellschaft "E.________" bzw. "F.________" (C.________ / D.________) an (Verfahren BA 2020 1)