3. Nachdem verschiedene Schritte des Beschwerdeführers zur Vollstreckung seiner Forderung gescheitert waren, liess das Betreibungsamt Zug auf Antrag des Beschwerdeführers am 10. Oktober 2019 den Liquidationsanteil des Schuldners C.________ an der einfachen Gesellschaft "E.________" bzw. "F.________" rechtshilfeweise durch das Betreibungsamt Oberland pfänden.