Zwar hat das Handelsregisteramt mit Publikation im SHAB vom 24. und 25. Januar 2023 die "weiteren Betroffenen" darauf aufmerksam gemacht, dass die Beschwerdeführerin keine Geschäftstätigkeit und keine verwertbaren Aktiven mehr aufweise. Zudem hat es die weiteren Betroffenen aufgefordert, dem Handelsregisteramt innert 30 Tagen ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Gesellschaft mitzuteilen, ansonsten die Rechtseinheit im Handelsregister gelöscht werde. Eine Löschung der Beschwerdeführerin im Handelsregister ist jedoch bis heute nicht erfolgt, weshalb auch die Betreibung fortgesetzt werden konnte. Seite 3/3