3. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 16. November 2023 (Datum Postaufgabe: 17. November 2023) bei der II. Beschwerdeabteilung des Obergerichts Zug als Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs Beschwerde ein und beantragte sinngemäss die Aufhebung der Konkursandrohung. 4. Es wurden keine Stellungnahmen eingeholt. 5. Die Beschwerdeführerin macht zur Hauptsache geltend, es seien öffentlich-rechtliche Forderungen in Betreibung gesetzt worden. Die Betreibung hätte daher auf Pfändung fortgesetzt werden müssen.