5. In seiner Stellungnahme vom 22. November 2023 beantragte das Betreibungsamt die Abweisung der Beschwerde. Erwägungen 1. Die Beschwerde richtet sich gegen die Konkursandrohung vom 8. November 2023 in der Betreibung Nr. ________ des Betreibungsamtes Zug. Die Beschwerdeführerin macht geltend, sie habe gegen den Zahlungsbefehl vom 11. August 2023 Rechtsvorschlag erhoben, weshalb die Betreibung nicht hätte fortgesetzt werden dürfen. Das Betreibungsamt erwidert, gemäss seinen Feststellungen sei in diesem Verfahren kein Rechtsvorschlag erhoben worden.