2. Auf Fortsetzungsbegehren der Gläubigerin vom 3. November 2023 (act. 3/4) hin stellte das Betreibungsamt Zug der Beschwerdeführerin am 9. November 2023 die Konkursandrohung zu (act. 3/5). 3. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 16. November 2023 (Datum Poststempel) bei der II. Beschwerdeabteilung des Obergerichts Zug Beschwerde und beantragte im Wesentlichen die Aufhebung der Konkursandrohung und die Erteilung der aufschiebenden Wirkung. 4. Mit Verfügung vom 17. November 2023 wies der Präsident der II. Beschwerdeabteilung das Gesuch um aufschiebende Wirkung ab.