1. Am 11. August 2023 stellte die C.________ AG (nachfolgend: Gläubigerin) beim Betreibungsamt Zug das Betreibungsbegehren gegen die A.________ AG (nachfolgend: Beschwerdeführerin) für eine Honorarforderung von CHF 7'585.30 nebst Zins zu 5 % seit 3. Januar 2023 (act. 3/1). Am 12. September 2023 wurde der Zahlungsbefehl Nr. ________ dem einzigen Verwaltungsrat der Beschwerdeführerin, B.________, zugestellt. Am 28. September 2023 brachte das Betreibungsamt auf dem Zahlungsbefehl der Vermerk "kein Rechtsvorschlag" an (act. 3/3).