1. Der Kanton Thurgau, vertreten durch die Steuerverwaltung des Kantons Thurgau, betrieb die A.________ AG beim Betreibungsamt Zug für eine Forderung von CHF 150.00 nebst Zins und Gebühren. Als Grund der Forderung gab sie "Ordnungs-/Hinterziehungsbussen 2021" an. Am 26. Oktober 2023 händigte das Betreibungsamt Zug den Zahlungsbefehl Nr. ________ B.________, Mitarbeiter der Domizilhalterin, aus (act. 1/1).