2.1 Der in Betreibung gesetzten Forderung liegt unbestrittenermassen ein Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Umzug des Beschwerdeführers und der Lebenspartnerin nach I.________ zugrunde. Ob der Vertrag mit der Lebenspartnerin oder mit dem Beschwerdeführer geschlossen wurde, kann aufgrund der Akten und ohne weitere Abklärungen nicht gesagt werden.