Zudem werde im Zahlungsbefehl eine Rechnung Nr. 2022_0596 über CHF 12'397.00 aufgeführt. Eine solche Rechnung hätten weder er noch seine Lebenspartnerin erhalten. Schliesslich hätten die Angestellten der Betreibungsgläubigerin beim Umzug diverse Schäden verursacht. Die Parteien hätten sich nicht über die Regelung der Schadensfolgen einigen können.