1.1 Die Betreibung gegen ihn sei missbräuchlich und basiere auf schikanösem Verhalten. Der weitaus grösste Teil der von der Betreibungsgläubigerin erbrachten Dienstleistungen sei bezahlt. Die Betreibungsgläubigerin habe Pauschalleistungen im Betrag von CHF 13'810.00 offeriert. Aufgrund der vorhandenen Belege lägen unbestrittene Barzahlungen von CHF 12'100.00 vor, womit sich noch ein Guthaben der Betreibungsgläubigerin von CHF 1'710.00 ergebe. Die Betreibung gegen den Betreibungsführer betrage rund das Siebenfache. Zudem werde im Zahlungsbefehl eine Rechnung Nr. 2022_0596 über CHF 12'397.00 aufgeführt.