2. Mit Eingabe vom 6. November 2023 erhob der Beschwerdeführer bei der II. Beschwerdeabteilung des Obergerichts des Kantons Zug als Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs Beschwerde mit dem Antrag, der Zahlungsbefehl Nr. G.________ des Betreibungsamtes Risch sei für nichtig zu erklären, die Betreibung sei aufzuheben und das Betreibungsamt Risch anzuweisen, den Eintrag im Betreibungsregister zu löschen.