___ AG diese mit Schreiben vom 30. Juni 2023 auf, den Gesamtbetrag von CHF 16'102.85 innert 10 Tagen zu begleichen (act. 1/10). In der Folge leitete die Betreibungsgläubigerin die Betreibung auch gegen den Beschwerdeführer ein. Auf den am 25. Oktober 2023 zugestellten Zahlungsbefehl in der Betreibung Nr. G.________ des Betreibungsamtes Risch über CHF 12'397.00 nebst Zins zu 5 % seit 21. Oktober 2023 sowie aufgelaufenen Verzugszins von CHF 553.20 und Verzugsschaden von CHF 39.50 erklärte der Beschwerdeführer am 27. Oktober 2023 Rechtsvorschlag (act. 1/2).