Die Lebenspartnerin erklärte sich gleichentags mit dieser Offerte einverstanden (act. 1/3). Nach Durchführung des Umzugs stellte die Betreibungsgläubigerin jeweils eine "Quittung/Rechnung" für jede Teilleistung aus. Darauf war als Auftraggeber der Beschwerdeführer angegeben; gegengezeichnet wurden die Rechnungen von der Lebenspartnerin und in einem Fall vom Beschwerdeführer. Die Summe der Rechnungsbeträge beläuft sich auf CHF 17'397.00, wobei die Betreibungsgläubigerin bestätigte, davon CHF 14'470.00 bereits in bar erhalten zu haben (act. 1/4-1/8).