2.4 In der eingereichten Zeugenerklärung vom 13. Februar 2023 bestätigt E.________ mit seiner Unterschrift, dass er den Briefumschlag mit dem Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. ________ des Betreibungsamtes Zug am 13. Januar 2023 rechtzeitig der Schweizerischen Post übergeben habe. Er habe diesen Briefumschlag am 13. Januar 2023, ca. 22 Uhr, auf der Fahrt von Bern nach Zürich in den Briefkasten der Schweizerischen Post in der Shopping-Raststätte Würenlos eingeworfen (act. 3/1). Die Zeugenerklärung ist computergeschrieben, wobei lediglich die Unterschrift handschriftlich eingefügt wurde.