Der fragliche Briefkasten werde jeweils von Montag bis Freitag um 09.30 Uhr geleert (act. 1). In der Ergänzung zur Beschwerde erklärte die Beschwerdeführerin, das fragliche Schreiben sei am 13. Januar 2023 am späteren Abend auf einer Rückfahrt von Bern in den Briefkasten der Schweizerischen Post in der Shopping- Raststätte Würenlos eingeworfen worden. Die Person, welche den Briefumschlag eingeworfen habe, sei für die F.________ AG, Baar, tätig. Es handle sich dabei um einen gewissen E.________, welcher über die F.________ AG erreichbar sei. Eine schriftliche Zeugenerklärung liege bei (act. 3).