6. Mit Verfügung vom 16. Februar 2023 erkannte der Abteilungspräsident der Beschwerde aufschiebende Wirkung zu (act. 4). Seite 3/5 7. Während das Betreibungsamt Zug in der Beschwerdeantwort vom 21. Februar 2023 die Abweisung der Beschwerde beantragte (act. 5), reichte die Gläubigerin keine Vernehmlassung ein. Erwägungen