Zu diesem Zweck habe sie mindestens anzugeben, wer in welcher Funktion den fraglichen Brief wann und wo eingeworfen habe. Zudem bestehe die Möglichkeit, die Befragung dieser Person als Zeugin zu beantragen und/oder eine schriftliche Zeugenerklärung einzureichen. Diese Ergänzungen hätten ebenfalls innert 10 Tagen zu erfolgen (act. 2). 5. Am 13. Februar 2023 reichte die Beschwerdeführerin die unterzeichnete Beschwerdeschrift ein, machte weitere Ausführungen zum fraglichen Briefeinwurf und legte eine schriftliche Zeugenerklärung von E.________ vor (act. 3).