Zur Begründung hielt die Beschwerdeführerin – zusammengefasst – fest, der Briefumschlag mit dem Rechtsvorschlag sei von einem von ihr unabhängigen Dritten am 13. Januar 2023 abends in einen Briefkasten der Post in der Autobahnraststätte A1 Würenlos eingeworfen worden. Eine schriftliche Bestätigung des Dritten als Zeugen könne nachgereicht werden.