Zug vom 12. Januar 2023 (ES 2022 834) der Schuldnerin ab 1. Oktober 2023 einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von CHF 1'225.00 statt wie bisher CHF 3'500.00 zu bezahlen. Die Abänderung erfolgte vor dem Hintergrund, dass die Schuldnerin am 13. September 2023 aus der ehelichen Wohnung ausgezogen war und in H.________, Thailand, einen neuen Wohnsitz begründet hatte und dass die Lebenshaltungskosten in Thailand (gerundet) 35 % der Kosten in Zürich ausmachen (act. 9/2). Mit Wirkung ab 1. Oktober 2023 reduziert sich somit der Grundbetrag der Schuldnerin von CHF 1'200.00 auf CHF 420.00 pro Monat.