2.3 Vorliegend wurden die monatlichen Unterhaltsbeiträge gepfändet, die der Ehemann der Schuldnerin gemäss Entscheid des Einzelrichters am Kantonsgericht Zug vom 12. Januar 2023 zu leisten hat. Mit dem Wegzug der Schuldnerin ins Ausland fielen diese nicht einfach dahin, sondern hatten (bis zu einer allfälligen Abänderung) weiterhin Bestand. Folglich durfte das Betreibungsamt die Pfändung der Unterhaltsbeiträge nicht unterbrechen. Dementsprechend ist die Verfügung des Betreibungsamtes Hünenberg vom 6. Oktober 2023 aufzuheben.