11. Mit Verfügung vom 5. Januar 2024 passte das Betreibungsamt Hünenberg die Pfändung der Unterhaltszahlungen den thailändischen Verhältnissen an. Es reduzierte den Grundbetrag auf CHF 420.00 und setzte die pfändbare Quote mit Wirkung ab 1. Oktober 2023 auf CHF 780.00 pro Monat fest, wobei es festhielt, dass diese Verfügung sämtliche bisher erlassenen Verfügungen ersetze (act. 9/1). Am 8. Januar 2024 reichte das Betreibungsamt Hünenberg die Verfügung dem Obergericht ein (act. 9). 12. Die Akten des Beschwerdeverfahrens BA 2023 23 wurden beigezogen. Seite 4/6 Erwägungen