8. In der Stellungnahme vom 8. November 2023 beantragte der Beschwerdeführer, es sei in der Betreibung Nr. F.________ des Betreibungsamtes Hünenberg die Verfügung vom 6. Oktober 2023 über den Unterbruch der Einkommenspfändung (Pfändungsurkunde G.________) infolge Nichtigkeit aufzuheben, unter ausnahmsweiser Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich Mehrwertsteuer zulasten des Betreibungsamtes Hünenberg wegen unnötig verursachter Kosten und mutwilliger Prozessführung (act. 7).