6. In der Beschwerdeantwort vom 26. Oktober 2023 beantragte das Betreibungsamt Hünenberg die vollumfängliche Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten werden könne (act. 3). 7. Mit Verfügung vom 31. Oktober 2023 wies der Abteilungspräsident das Gesuch um aufschiebende Wirkung ab (act. 6).