ausnahmsweiser Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich Mehrwertsteuer zulasten des Betreibungsamtes Hünenberg. In prozessualer Hinsicht beantragte der Beschwerdeführer, der Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu erteilen und die Akten des Beschwerdeverfahrens BA 2023 23 seien beizuziehen (act. 1). 5. Am 16. Oktober 2023 verfügte der Abteilungspräsident, über das Gesuch um aufschiebende Wirkung werde nach Vorliegen der Beschwerdeantwort entschieden (act. 2).