4. Gegen diese Verfügung reichte der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 13. Oktober 2023 Beschwerde beim Obergericht des Kantons Zug als Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs ein. Er stellte den Antrag, es sei in der Betreibung Nr. F.________ des Betreibungsamtes Hünenberg die Verfügung vom 6. Oktober 2023 über den Unterbruch der Einkommenspfändung (Pfändungsurkunde G.________) infolge Gesetzesverletzung bzw. Unangemessenheit aufzuheben. Sodann sei das Betreibungsamt Hünenberg anzuweisen, vom Ehemann der Schuldnerin ab 1. Juli 2023 monatlich weiterhin CHF 2'072.60 zu fordern, unter Seite 3/6