Gleichentags stellte das Amt den Erlass einer neuen Verfügung in Aussicht, wobei es anfügte, die neue Verfügung werde nichts daran ändern, dass es im Moment nichts zu pfänden gebe (act. 1/8). Mit Verfügung vom 6. Oktober 2023 hob das Betreibungsamt Hünenberg die Verfügung vom 3. Oktober 2023 auf und unterbrach die Einkommenspfändung mit der Begründung, die Schuldnerin sei gemäss den bestätigten Angaben der Einwohnerkontrolle und des getrennt lebenden Ehemannes nach H.________, Thailand, weggezogen (act. 1/2).