Im Weiteren existierten laut Informationen des Beschwerdeführers auch keine zweite Toilette sowie keine weiteren Badezimmer. Die Beantwortung der Frage, wie oft der Betriebene dort übernachte, wo er dusche und wann er im Büro arbeiten könne, ohne den Vermieter zu stören, resp. wie die Büroaufteilung erfolge, bleibe unbeantwortet. Der Betriebene sei zwar formell seit 30 Jahren in I.________ angemeldet, lebe aber faktisch bei seiner Ehefrau in K.________. Das Betreibungsamt sei anzuweisen, das Betreibungsamt der Region K._____