Offensichtlich würden derzeit auch die Domizilgesellschaften nicht aufgeführt, obwohl dies früher der Fall gewesen sei. Es sei davon auszugehen, dass ein Rechtsmissbrauch vorliege und die angeblichen Wohnkosten nichts anderes seien als verdeckte Domizilgebühren. Das Betreibungsamt sei anzuweisen, die Buchhaltungen der G.________ AG, der P.________ AG und der C.________ einzusehen, um zu kontrollieren, ob die Domizilgebühren resp. der Betrag von CHF 500.00 nicht ab deren Konti verbucht und allenfalls dem Schuldner wieder gutgeschrieben worden seien.