4. Das Betreibungsamt hielt in der Vernehmlassung vom 10. Oktober 2023 fest, der Betriebene sei seit ca. 30 Jahren in I.________ gemeldet. Das gemietete Zimmer habe in Anwesenheit des Vermieters besichtigt werden können. Gemäss dem Vermieter könne der Betriebene sein Büro mitbenutzen, ebenso sei ein separates WC vorhanden (act. 3). Zudem reichte es eine Belastungsanzeige der Q.________ ein, gemäss welcher der Betriebene am 5. Juli 2023 CHF 1'000.00 an N.________ M.________ mit der Bemerkung "Mietzins" überwiesen hatte, sowie die Leistungsabrechnungen der Krankenkasse mit dem Betriebenen zwischen April und August 2023 (act. 3/1-7).