_ M.________ habe neben seiner Familie gar keinen Platz respektive nicht genügend Wohnfläche für einen Dritten, handle es sich um blosse Behauptungen. Darauf könne nicht abgestellt werden. Unter diesen Umständen habe das Betreibungsamt bei der Berechnung des Existenzminimums des Betriebenen zu Recht den Grundbetrag für einen alleinstehenden Schuldner von CHF 1'200.00 veranschlagt (BA 2023 32 act. 6).