Laut Aussage seiner Ehefrau habe der Betriebene an dieser Adresse ein Studio mit Büro und sie sei nie an seinem Wohnort gewesen. Weiter hätten Abklärungen vor Ort ergeben, dass der Betriebene dort seit Jahren nicht mehr gesehen worden sei und dass N.________ M.________ neben seiner Familie gar keinen Platz respektive nicht genügend Wohnfläche für einen Dritten habe. Es sei auch nicht davon auszugehen, dass ein Untermietvertrag erstellt worden sei, sondern eben nur ein Domizilvertrag (BA 2023 32 act. 1).