Ausserdem lebe er von ihrer Rente, die sie als pensionierte Mitarbeiterin der L.________ nebst der AHV erhalte. Es sei davon auszugehen, dass die Ehefrau des Betriebenen, die früher eine Kaderfunktion bei der L.________ gehabt habe, eine Berufsvorsorgerente von CHF 600.00 bis CHF 800.00 pro Monat erhalte. Gemäss dem Pfändungsprotokoll habe der Betriebene angegeben, er habe "ein Zimmer bei M.________". Damit sei N.________ M.________ an der J.________ in I.________ gemeint. Laut Aussage seiner Ehefrau habe der Betriebene an dieser Adresse ein Studio mit Büro und sie sei nie an seinem Wohnort gewesen.