5. Mit Eingabe vom 2. Oktober 2023 erhob der Beschwerdeführer dagegen Beschwerde bei der II. Beschwerdeabteilung des Obergerichts Zug als Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs. Er beantragte erneut, das Existenzminimum des Betriebenen sei auf CHF 850.00 [Hälfte des Grundbetrags für ein Ehepaar] festzusetzen.